Feuerwehr Plattling
Feuerwehrführung
Zur Feuerwehrführung gehören die Kommandanten, die Zugführer und die Fachvorgesetzten ...
weiter ...Fachabteilungen
Zu den Fachabteilungen gehört die Maschinisten, der Atemschutz und die Höhensicherung. ...
weiter ...Fuhrpark
Der Fuhrpark der Feuerwehr Plattling zählt zu den modernsten in Niederbayern. ...
weiter ...Stützpunktfeuerwehr Plattling
Fahrzeughalle
In der Fahrzeughalle befinden sich die Spinte der Feuerwehrmänner und -frauen mit der persönlichen Schutzausrüstung. Auf den von der ganzen Fahrzeughalle ...
Fuhrpark
Der Fuhrpark der Feuerwehr Plattling zählt zu den modernsten in Niederbayern. Die zehn Fahrzeuge und vier Spezialanhänger finden in den geräumigen Fahrzeughallen ...
Waschhalle
Durch die teils starke Beanspruchung der Fahrzeuge im Übungsbetrieb und Einsatzfall darf die Pflege nicht zu kurz kommen. In der eigenen Waschhalle werden die ...
Werkstatt
Die regelmäßige Wartung, Instandsetzung und Prüfung der Gerätschaften erfolgt in der Werkstatthalle. Hier stehen dem Gerätewart neben den notwendigen Werkzeugen auch ...
Schlauchpflege
In der geräumigen Waschhalle befindet sich immer noch der Schlauchwaschtrog, in dem früher die B- und C-Schläuche nach Einsätzen und Übungen wieder gesäubert wurden. Im ...
Schulungsräume
Um mit dem Stand der Technik Schritt halten zu können, ist eine laufende Fortbildung durch Lehrgänge und Schulungen notwendig. Hierfür steht ein mit Beamer ausgestatteter ...
Florianstube
In der Florianstube treffen sich die Feuerwehrmänner und -frauen um vor und nach Übungen noch gesellig zusammenzusitzen. Der Zusammenhalt der Mannschaft ...
Atemschutzpflegestelle
Im Jahr 2002 wurde im Landkreis beschlossen, die Atemschutzgeräte in fünf Atemschutzpflegestellen warten zu lassen. In der seit Jahren existierenden Atemschutzwerkstatt ...
Funkzentrale
Vor der Einführung der Integrierten Leitstelle Straubing am 5. Oktober 2010 erfolgte die Erstalarmierung der Feuerwehren im Landkreis durch die zuständige Polizeiinspektion ...
Älteste Feuerwehr im Landkreis Deggendorf
Bereits 1863 schlossen sich hier Freiwillige zusammen um geordnet den großen Feuersbrünsten Parole zu bieten. Durch die geographische Lage wurde die Feuerwehr der Stadt Plattling schon immer zu überörtlichen Brandeinsätzen gerufen. Während der Kriegszeiten war die FF Plattling dem "ISAR-Löschzug" unterstellt und musste sogar in München den Brandschutz gewährleisten.
Als Eisenbahnerstadt war Plattling bis in die 70er Jahre bekannt. Ein großer Rangierbahnhof und ein Ausbesserungswerk prägten einen Teil der Stadt und stellten zahlreiche Arbeitsplätze zur Verfügung. Eine eigene Bundesbahnwerksfeuerwehr ...
Die Geschichte der Feuerwehr Plattling von 1863 - 2013
Die Feuerwehr wie wir sie heute kennen war lange keine Selbstverständlichkeit. Erst in der 1493 erlassenen Marktordnung finden sich zum ersten Mal Bestimmungen über die Haltung und Ordnung bei Feuersbrünsten und die Vornahme einer Feuerbeschau. Weitere Bestimmungen finden sich in der am 30. März 1791 erschienenen ersten „churfürstlichen Feuerordnung“. In 141 Paragraphen wurde die Feuersicherheit, Feuermeldung und Feuerbekämpfung geregelt. Besonders interessant sind die enthaltenen normierten Strafen bei Nachlässigkeiten, die je nach Stand und Vermögen unterschiedlich ausfielen. Von Geldstrafen über körperliche Züchtigung bis hin zu Absetzung von Ämtern und Ehrenstellen wurden Vergehen unterschiedlicher Schwere bestraft. 1822 wurde diese Verordnung dann durch die Lokal-Feuerordnung des Marktes Plattling ersetzt. Zu dieser Zeit besaß Plattling eine große und eine kleine Wasserspritze, 2 doppelte und 6 einfache Feuerleitern, 7 Hacken sowie 46 Wassereimer. Jeder einzelne Bürger hatte im Brandfall eine bestimmte Aufgabe, wie z.B. reitender Bote, Bespannung der Spritzen, Arbeiten an den Löschgeräten, Fahrer der Leiter- und Fässerwagen oder aber auch um einfach nur Wasser zu tragen. Die verschiedenen Abteilungen wurden von Brandcommissären unter dem Oberbefehl des Bürgermeisters geleitet. Nur gemeinsam konnten sie so die Großbrände unter Kontrolle bringen.
In diese Zeit fielen auch das Verbot der Benutzung von Spanlichtern in Ställen, Scheunen und Häusern sowie die Bestimmung, dass kein Haus mehr als 15 Klafter Brennholz aufstapeln durfte. Nach dem damals geltenden Strafgesetzbuch für das Bayerland lag auf Brandstiftung mit erschwerenden Umständen sogar die Todesstrafe, mindestens aber Kettenstrafe und Zuchthaus nicht unter 16 Jahren. Inbrandsteckung von Wäldern wurde mit 8 bis 12 Jahren Zuchthaus bestraft. Im Jahr 1859 war der Bestand an Löschgeräten noch ziemlich derselbe wie 1822. Lediglich die Anzahl der Spritzen wurde im Jahr 1859 um eine, durch Kupferschmiedemeister Weber in Deggendorf gefertigte Spritze, vermehrt. Die Feuereimer sollten in diesem Jahr auf 133 gebracht werden, weshalb in einer Ortsbestimmung erlassen wurde, dass jeder neue Bürger einen Feuereimer anzuschaffen hatte.