Rauchmelderpflicht in Bayern

Sie können Leben retten.

Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen auch alle bestehenden Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet sein.

  • Für Neubauten seit 01.01.2013
  • Die Übergangsfrist für bestehende Wohnungen endet am 31.12.2017
  • Ein Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer, sowie in Fluren welche als Rettungsweg dienen.
  • Art. 46 Abs. 4 BayBo

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